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Hauswirtschaftshilfe

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören Maßnahme, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt häusliche Krankenpflege durchführen zu können.

Zur Hauswirtschaftshilfe gehören insbesondere folgende Verrichtungen

Im Krankenzimmer anfallende auf den Kranken bezogene Tätigkeiten im hygienischen Bereich (nicht Grundreinigung)

Zubereitung kalter und/ oder Aufwärmen vorbereiteter Mahlzeiten

Spülen des bei den Mahlzeiten verwandten Geschirrs

Entsorgen der Haushaltsabfälle

Reinigung der kleinen Wäsche und Kleidung des Kranken bzw. Auftragsvergabe